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Entscheid des Bundesamtes für Verkehr
(BAV)
Nichts aus der Vergangenheit
gelernt!!!
Der Entscheid des Bundesamtes
für Verkehr, für die NEAT im Kanton Uri die offene Linienführung zu beantragen,
verwundert nicht. In diesem Bundesamt werden heute wie früher Fehlentscheide für den
Kanton Uri geplant und ausgeführt.
1963, also vor 36 Jahren wurde der Antrag der Urner Regierung, bei der Planung der
Nationalstrasse N2 zwischen Amsteg und Göschenen eine Kriechspur zu erstellen, vom Amt
für Strassen- und Flussbau abgelehnt, beziehungsweise im ablehnenden Sinne an den
Bundesrat weitergeleitet.
Durch den damaligen FDP Landrat (Lib.) Ing. Werner Baumann, Altdorf, als Erstunterzeicher,
sowie Dr. Leo Arnold, Altdorf, CVP Landrat, damals (KK) und Robert Kekeis, Erstfeld, SP
Landrat, damals (SD) wurde am 04. November 1963 im Urner Landrat eine dringliche Interpellation betreffend dieser
Kriechspur eingereicht:
An dieser Sitzung wurde die Begründung
durch Ing. Werner Baumann, Altdorf vorgetragen. Die Begründung umfasste vier
maschinengeschriebene A-4-Seiten. Was damals als Vision oder Gespenst von Bern abgetan
wurde, muss heute, nach 36 Jahren nachlesen, haargenau als die Realität bezeichnet
werden.
Die Urner Regierung und das Parlament von damals hatten die nötige Weitsicht, was auf den
Kanton Uri einst zukommen werde. Das Amt in Bern argumentierte, dass die geplante Autobahn
dem zukünftigen Verkehr genüge und wenn es einmal Probleme gebe, könne der
Langsamverkehr auf die Kantonsstrasse ausweichen. Der damalige Entscheid des Bundesamtes
muss heute für den Kanton Uri als klaren Fehlentscheid bezeichnet werden.
Heute gilt es, dass bei der Linienführung der NEAT für Uri nicht noch einmal ein solch
gravierender Fehlentscheid in Bern getroffen wird. Bei dem Entscheid der NEAT
Linienführung stehen für den Kanton Uri, grundlegende, entscheidende Weichenstellungen
für die Zukunft an. Wollen wir die Bahn der Zukunft inmitten unseres Wohn- und
Lebensraumes?
Nein, mit solch einem Entscheid wird dieser Lebensraum für unsere Kinder und Enkel nicht
mehr lebenswert. Dieser Lebensraum kann auch nicht mit einem Geldfonds erkauft werden.
Offene Linienführung NEAT heisst, ein massiver Verlust an Wohn- und Lebensraum in Uri
für alle Zeiten, deshalb NEAT in den Berg.
Mit dem Bau der 2. Röhre des Gotthardstrassentunnels sowie dem Ausbau der Nordrampe
Amsteg-Göschenen mit einer Kriechspur geht dem Kanton Uri kein Wohn- und Lebensraum
verloren. Das einzige Nadelöhr zwischen Hamburg und Neapel auf dem höchsten
Kulminationspunkt muss beseitigt werden. Die Sicherheit für die Tunnelbenützer sowie die
Bewohnerinnen und Bewohner von Uri ist nicht mehr gewährleistet. Wir wollen nicht warten,
bis das Ereignis eingetroffen ist und wir Urner die Leidtragenden sind.
Für die Zukunft von Uri gilt es zwei
Ziele zu erreichen:
Realisierung der Linienführung "NEAT in den Berg", weil die offene Linienführung einen massiven
Verlust an Wohn- und Lebensraum in Uri bedeuten würde.
Bau der 2. Röhre des Gotthardstrassentunnels
sowie Ausbau der Nordrampe Amsteg - Göschenen mit einer Kriechspur, beinträchtigt den
Wohn- und Lebensraum von Uri sehr wenig.
Der Kanton Uri darf nicht geopfert werden.
Schauen wir vorwärts, denken und handeln wir positiv. Unsere nächsten Generationen
werden uns dafür dankbar sein.
6468 Attinghausen, 08.12.1999
Markus
Gisler FDP Landrat
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